Autor: cvt5d

Elmar Pieper

Perspektivwechsel sind ein wesentlicher Bestandteil der Landschaftsplanung. Den Arten- und Naturschutz gilt es im Rahmen unterschiedlichster Ge­nehmi­gungs­verfahren zu berücksichtigen. [weiterlesen]

Unter Hühnern

Zertifizierte Bio-Eier für die Vollversorger-Lebensmittel­ketten werden in großen Einheiten produziert. Keine einfachen Genehmigungs­verfahren, denn Massen­tierhaltung ist immer umstritten! [weiterlesen]

Land=Stand

Vermutlich braucht die Natur die Menschen nicht. Aber wir brauchen die Natur, sie ist unsere Um-Welt. Menschen schaffen »Kultur«, sie formen ihre Umwelt nach ihren, menschlichen, Bedürfnissen. [weiterlesen]

Artenschutz ist die Grundlage

Im Bundes-Naturschutzgesetz (BNatSchG) ist der Schutz der wild lebenden Tier- und Pflanzenarten, ihrer Lebensstätten und Biotope gesetzlich geregelt. Für uns sind es im Wesentlichen die Paragraphen 37 – 45, denen wir uns – je nach Genehmigungsverfahren und Fragestellung — widmen. Grundsätzlich sind die artenschutzrechtlichen Vorschriften zu beachten. Neben dem direkten Zugriff wie Fang, Verletzung, Tötung, Zerstörung oder Beschädigung von Lebensstätten sind auch erhebliche Störungen streng geschützter Arten verboten. »Geschützte Arten« und »besonders geschützte Arten« werden im Allgemeinen entsprechend des europaweiten Natura-2000-Schutzgebietssystems über die Fauna-Flora-Habitat- und Vogelschutzrichtlinie (RL 92/43/EWG und RL 2009/147/EG) definiert. Artenschutzrechtliche Prüfungen sind bei jedem Bauvorhaben durchzuführen. Landesrechtliche Vorgaben definieren den Rahmen für die Erstellung von Fachbeiträgen zur Artenschutzprüfung.

Headline Ausgleichsflächen

Achtung bitte besprechen: Hier könnte ein (weiterer) Text zu Ausgleichsflächen stehen. Das hätte Vorteil, dass dieses Stichwort unter dem Menu Leistungen vorkommt. Vielleicht ist das aber auch nicht nötig, weil das Thema unter dem Menupunkt FlächenPlus angesprochen wird. (Bitte besprechen)

Netzausbau Strom – 
die Herausforderung annehmen

Seit 1999 ist ilp Pieper für Übertragungsnetzbetreiber von Höchstspannungsleitungen tätig. Das Tätigkeitsfeld umfasst die Erstellung von Umweltverträglichkeitsvorprüfungen, landschaftspflegerischen Begleitplänen und Artenschutzprüfungen im Rahmen von vereinfachten Genehmigungsverfahren gemäß § 43 Energiewirtschaftsgesetz bis hin zur Erstellung von Umweltverträglichkeitsstudien im Rahmen von Planfeststellungsverfahren. Mit dem Ausstieg aus der Atomkraft hat der Umbau der Übertragungsnetze an Dynamik gewonnen, da mit vermehrter Einspeisung regenerativ gewonnenen Stroms sich die Verteilungswege verändern. Eine große Herausforderung, die mit den natur- und artenschutzrechtlichen Vorgaben in Einklang zu bringen ist. ilp Pieper stellt – mit der über mehrere Dekaden gesammelten Erfahrung – einen verlässlichen Partner für die Übertragungsnetzbetreiber einerseits und Naturschutz- und Genehmigungsbehörden andererseits dar.

Regenerative Energie

Hier bietet ilp Pieper mit den jahrzehntelangen Erfahrungen zur Bewertung mastenartiger Eingriffe, den faunistischen und floristischen Kartierungen und bei der Erstellung von Umweltverträglichkeitsstudien ein ausgesprochen großes Spektrum zur Begleitung und Bearbeitung der natur- und artenschutzrechtlich erforderlichen Fachbeiträge und Gutachten. Windenergieanlagen greifen sehr unterschiedlich in Natur- und Landschaft ein. Mit Anlagenhöhen von 260 Meter bis zur Rotorflügelspitze sind die landschaftsästhetischen Auswirkungen mitunter hoch bis sehr hoch. Landschaftsästhetische, arten- und naturschutzfachliche Gegebenheiten sind gemäß nachvollziehbarer Methodenstandards zu erfassen und aufzuarbeiten. Das Anliegen von ilp Pieper ist stets, die unterschiedlichen Belange zu berücksichtigen, über konkrete und umzusetzende Ausgleichsmaßnahmen Lebensräume zu schaffen oder dauerhaft zu erhalten und so dem Arten- und Naturschutz zu dienen.