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Beratung

Natur- und artenschutzrechtliche Belange frühzeitig bei der Planung zu berücksichtigen, beschleunigt Genehmigungsprozesse meist sehr. Die jahrzehntelange Erfahrung unserer Tätigkeiten im Rahmen unterschiedlicher Genehmigungsverfahren des BauGB, UVPG, BImSchG, EnWG, BNatSchG, WHG, BWaldG, BBodSchG stellen das breitgefächerte Spektrum dar, die eine fach- und sachgerechte Beratung ermöglichen.