Seit 1996 erstellt ilp Pieper landschaftspflegerische Begleitpläne im Rahmen von Baugenehmigungsverfahren zur Errichtung von Mobilfunkanlagen.
Masten haben stets eine landschaftsästhetische Fernwirkung, in Biotopstrukturen greifen sie meist nur kleinflächig ein. So stehen die landschaftsästhetischen Beeinträchtigungen im Vordergrund. Deren Bewertung und die Ermittlung des Kompensationsbedarfs erweist sich manchmal als facettenreich und schwierig. Bewertungsansätze, -methoden und gesetzliche Vorgaben haben sich fortlaufend verändert. Unser Ziel ist ein transparentes, für alle Seiten nachvollziehbares Vorgehen bei der Errichtung von Mobilfunkanlagen.
Die landesrechtlichen Vorgaben gilt es bei der Erstellung von landschaftspflegerischen Begleitplänen zu beachten.